Neue Konditionen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)
von der KfW und vom BAFA

Eine energetische Modernisierung senkt den Energieverbrauch und schützt so unser Klima. Außerdem soll eine energetische Sanierung ja auch dazu führen, dass die Kosten für die Beheizung und die Warmwasserbereitung im Betrieb sinken. In Deutschland gibt es unter anderem die Förderprogramme der KfW und vom BAFA, die dabei finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben bieten.

Verschenken Sie kein Geld!

Wahlweise können alle Hausbesitzer entweder die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen steuerlich über 3 Jahre geltend machen, oder die  Zuschüsse des BAFA in Anspruch nehmen. Gerade für Sanierungsmaßnahmen mit höheren Kosten, sind diese Programme häufig interessanter als eine steuerliche Abschreibung, insbesondere seitdem die Zuschüsse erhöht wurden.

Die Programme sind nutzbar für z.B.

  • den Einbau neuer Fenster und Haustüren
  • Erneuerung und Dämmung des Daches und Dachgauben
  • Dämmung von Wänden (Außendämmung, Kerndämmung)
  • Dämmung von Kellerdecken und obersten Geschoßdecken
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Optimierung der bestehenden Heizungsanlage
  • Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien

Neben den Kosten für die energiesparenden Maßnahmen (z.B. die Dämmung eines Daches) fallen auch nahezu alle weiteren Kosten unter die förderfähigen Maßnahmen (z.B. Abbruch des alten Daches, neue Dacheindeckung, Zimmerarbeiten, etc.). Bei Fenstereinbau können z.B. auch Elektrifizierung der Rollläden, neue Rolladenkästen oder Einbau von Smart-Home-Technik mit gefördert werden.

Sämtliche Zuschüsse sind zudem vorab zu beantragen und die schriftliche Bestätigung des Eingangs des Förderantrages muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Auch müssen meistens bestimmte technische und rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden, um in den Genuss der Fördermittel zu kommen.

Voraussetzung ist das Einbinden eines Energieberaters, der als Energie-Effizienz-Experte zugelassen ist. Von den Kosten für die Antragstellungen und für die Baubegleitung durch den Energieberater können zusätzlich zu den beantragten Programmen 50% vom BAFA an die Antragsteller zurückerstattet werden.

Bei Komplettsanierungen eines Gebäudes zum Effizienzhaus gibt es wahlweise die Möglichkeit, zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss bei der KfW zu beantragen.

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, beraten Sie zu den richtigen Förderprogrammen und stellen die Anträge mit allen notwendigen Formalitäten und Dokumentationen für Sie.

BAFA-Förderung für das
Heizen mit Erneuerbaren Energien

Gefördert werden Solarthermieanlagen zur Brauchwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Biomasseanlagen wie Pelletsheizungen oder Scheitholzkessel, und effiziente Wärmepumpenanlagen sowie Kombinationen aus den vorgenannten Technologiekomponenten zur Nutzung erneuerbarer Energien. Hier sind Zuschüsse von bis zu 25% für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage möglich.

Zusätzlich gibt es eine Erhöhung der Zuschüsse um 10%, wenn durch den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage eine Ölheizung, eine über 20 Jahre alte Gasheizung oder eine Nachtspeicherheizung ersetzt wird.

Dieses Förderprogramm kann von Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberuflern, Kommune und  Unternehmen genutzt werden.

Auch hier muss die Antragstellung vor Vorhabenbeginn erfolgen.

Alle Anlagen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, so muss immer ein bestimmter Anteil der Gebäudeheizlast durch regenerative Energien gedeckt werden. Hierfür ist immer eine individuelle Betrachtung Ihres Gebäudes notwendig, da diese Werte von den vorhanden Bauteilen wie Wänden, Fenstern oder dem Dach abhängig sind.

Ich biete Ihnen als Dienstleistung die Unterstützung bei der Auswahl und selbstverständlich auch bei den notwendigen Berechnung und der Beantragung von Fördermitteln für alle Gebäude und Maßnahmen.