Baubegleitung
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Um die für Ihr Gebäude fachgerecht geplanten Sanierungsmaßnahmen nun auch optimal umsetzen zu können, ist eine unabhängige Baubegleitung durch einen in der energetischen Sanierung erfahrenen Fachmann zu empfehlen. Auch die Umsetzung Ihres Sanierungsvorhabens begleite ich daher gerne, den Rahmen und der Umfang einer Baubegleitung wird dabei im Vorfeld festgelegt. So ist es für den Bauherren auch möglich, je nach Zeit und eigenen Möglichkeiten, einzelne Leistungen selbst zu erbringen oder im Rahmen der Baubegleitung weiter zu geben.

Die Baubegleitung wird von der KfW mit bis zu 50% der Kosten bezuschusst, wenn die Sanierung im Rahmen eines Förderprogrammes zur energetischen Sanierung begleitet wird. Hier ist ein maximaler Zuschuss von 4000 Euro vorgesehen.

Im Rahmen der Baubegleitung können unter anderem folgende Dienstleistungen durchgeführt und gefördert werden:

Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, mängelfreier Sanierungen

  • Einholung und Vergleich entsprechender Angebote von verschiedenen Fachfirmen
  • Übersichtliches und vergleichbares Zusammenstellen der Angebote, die Entscheidung, welche Fachfirma letztendlich beauftragt wird, bleibt selbstverständlich dem Bauherren überlassen
  • Begleitung und Dokumentation der Bauausführung, dadurch eine Sicherung der Qualität, nach Abschluss der Arbeiten erhält der Bauherr eine schriftliche und ggf. bildliche  Dokumentation
  • Koordination der verschiedenen Gewerke während der Bauphase, regelmäßige Baustellenbegehungen, Erstellung und Überwachung des Sanierungs-Ablaufplanes
  • Ansprechpartner für die ausführenden Handwerker bei Fragen vor Ort
  • Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes gemäß DIN 1946 Teil 6
  • Auslegung des Heiz- und Lüftungssystem durch Vorgabe der Parameter für den Heizungs- oder Lüftungsanlagenbauer in Übereinstimmung mit dem Energie- und Lüftungsbedarf
  • In Zusammenarbeit mit dem Heizungsbauer, der die Verantwortung der Heizungssanierung trägt, eine Erstellung des Protokolls zur hydraulischen Einregulierung der Heizung
  • Kontrolle, Beratung und ggf. Begleitung bei Übergabe der Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik.
  • Gleichwertigkeitsnachweise für Baustoffe, Konzept zur Wärmebrückenminimierung
  • Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunktes
  • Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
  • Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Messung im Nutzungszustand)
  • Thermographie-Aufnahme nach Abschluss der Arbeiten
  • Erstellung eines Energieausweises gem. geltender Energieeinsparverordnung

Welche Dienstleitungen im Rahmen der Baubegleitung durchgeführt werden, entscheidet der Bauherr, bestimmte Leistungen sind vorgeschrieben, um in die Förderfähigkeit gem. KfW zu gelangen.